Amtsgericht Gotha entscheidet gegen Hartz-IV-Sanktionen
Das Sozialgericht Gotha ist in einem aktuellen Beschluss (AZ S 15 AS 5157/14) zu dem Ergebnis gekommen, dass Hartz-IV-Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige verfassungswidrig sind und vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden müssen. Unsere Abgeordnete Inge Hannemann fordert deshalb, die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich anzuweisen, bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine weiteren Sanktionen zu verhängen. Hannemann: „Ein Existenzminimum muss stets

