Betreuungsgeld-Aus: Der Senat muss die freiwerden Mittel für die Kitas jetzt schnell zur Verfügung stellen
Am 21.7.2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass der Bund nicht zuständig für diese Leistung ist. Die bundesweit als Herdprämie bekannt geworden Leistung, die jeder Familie seit 1. August 2014 150 Euro verspricht, wenn in der Regel die Frauen zu Hause bleiben, ist als familienpolitische

