Urteil gegen Mietendeckel: Jetzt muss der Bund endlich eingreifen und die Mieter:innen schützen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass den Bundesländern keine Gesetzgebungskompetenz zur Begrenzung von Wohnungsmieten zusteht. Daher hat Karlsruhe den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Dazu Heike Sudmann: „Der Berliner Mietendeckel war ein Akt der Notwehr gegen die explodierenden Mieten. Das rot-rot-grün regierte Berlin hat auf Landesebene versucht, mehr für den Schutz der Mieter:innen zu tun. Wie nötig dieser Schutz ist, zeigen die Versäumnisse auf der Bundesebene.“

