Olympia-Bewerbung: Hamburg zahlt notfalls für Wirtschaft mit
Die Gesellschafter der Olympia-Bewerbungsgesellschaft kommen heute in der HafenCity erstmals zusammen. Doch anders als vom Senat behauptet, wird der Großteil der Kosten im Zweifelsfalle nicht von Bund und Wirtschaft übernommen. Der Gesellschaftervertrag schreibt eine so genannte „Nachschusspflicht“ allein für die Hansestadt vor. „Das bedeutet: Sollten die in Aussicht gestellten Mittel aus der Wirtschaft nicht fließen,

