Vollverschleierung – nicht schön, aber kein Grund zur Aufregung
Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Schülerin einer Hamburger Berufsschule vollverschleiert den Unterricht besuchen darf und sie die „vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen“ kann. „Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz festgeschrieben und gesichert. Es ist fraglich ob eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes überhaupt rechtens sein kann“, erklärt Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

