Tempo 30-Anträge: Horrende Gebühren statt Gesundheitsschutz
Gestern Abend hat der Verkehrsausschuss der Bürgerschaft über die sehr hohen Gebühren für Tempo-30-Anträge gesprochen. Bürger_innen können zum Schutz vor gesundheitlichen Lärm- und Luftbelastungen Anträge auf eine Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit stellen (§ 45 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung). Dem Senat liegen 431 solcher Anträge vor, überwiegend aus den Jahren 2016 und 2017. ….

