Luftreinhaltung: Erfolg des BUND ist Gewinn für die Hamburger:innen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung heute bestätigt, dass die Stadt Hamburg den Luftreinhalteplan überarbeiten und auch Fahrverbote einplanen muss. Außerdem muss die Messung der Luftschadstoffe in 1,5 Meter Höhe und nicht in vier Meter Höhe erfolgen. Dem vorausgegangen war eine erfolgreiche Klage des BUND Hamburg vor dem Oberverwaltungsgericht, gegen dessen Urteil die Stadt Hamburg in Revision gegangen war.

