Wahlrecht bei Volks- und Bürgerentscheiden für alle Hamburger:innen!
Seit 2017 wurden in Hamburg fünf Volksinitiativen durchgeführt. Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide (nachstehend Volksabstimmungen genannt) sind Mittel der direkten Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der geltenden Verfassung. Auf Bezirksebene sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide das Pendant. Sie alle bieten einen Weg, die Bevölkerung unabhängig von Bürgerschaftswahlen zu bestimmten Themen in den politischen Prozess einzubinden und das politische Engagement für die Demokratie unserer Stadt zu fördern.

