Datenschutz-Urteil: Dammbruch in der Sicherheitspolitik
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat gestern in Sachen Gesichtserkennungs-Software gegen den Datenschutzbeauftragten entschieden. „Während die Sicherheitsbehörden immer neue und umfangreichere Datenbanken anlegen, werden dem Datenschutz immer neue Hindernisse in den Weg gelegt. Diese Tendenz bestätigt leider auch das Urteil des Verwaltungsgerichts“, erklärt Christiane Schneider. Die von der Polizei eingesetzte und vom Datenschutzbeauftragten ursprünglich gestoppte Software verarbeitet die biometrischen Daten aller Personen, die auf dem eingespeisten …

