Pflege-Volksentscheid: Gericht weist Senat in die Schranken
Das Arbeitsgericht Hamburg hat heute entschieden, dass die Gesundheitsbehörde die Abmahnung eines Mitarbeiters aus seiner Personalakte entfernen muss. Anlass für die Abmahnung war seine vermeintliche Zuarbeit für die „Volksinitiative für mehr Personal in den Krankenhäusern“ während der Dienstzeit. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Senat“, erklärt dazu Deniz Celik. „Das Urteil macht deutlich, dass das Engagement des Mitarbeiters für das Pflegebündnis in der Dienstzeit keine Abmahnung rechtfertigt. Der Senat wurde nicht nur vom Gericht in seine Schranken verwiesen, sondern er hat sich auch bis auf die Knochen blamiert. Drangsalierung von Aktivist_innen oder die Androhung von juristischen Klagen …

