Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität
Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen. Damit soll das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eines Menschen ausdrücklich grundgesetzlich abgesichert werden.

