Gesichtserkennung: Polizei handelt rechtswidrig
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat mit Pressemitteilung vom heutigen Tag die Einführung der automatisierten Gesichtserkennung im Nachgang zum G20-Gipfel beanstandet und festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage für die Erstellung von biometrischen Gesichtsabdrücken durch die Polizei Hamburg ersichtlich ist. …

