Grundrechte müssen auch in Wohnunterkünften gelten!
Das Leben der ca. 32.000 Menschen in Hamburg, die in Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften untergekommen sind, regeln deren Hausordnungen. Was an sich sinnvoll und notwendig ist, muss aber auch die Grund- und Menschenrechte der Bewohner_innen achten, fordert DIE LINKE in einem Antrag zur Sitzung der Bürgerschaft am Mittwoch. Sie will insbesondere das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG umsetzen, damit Schlaf- und Wohnräume nicht mehr für beliebige Routinekontrollen betreten werden dürfen. „Die Hausordnungen von fördern&wohnen atmen …

