Wucher in Geflüchteten-Unterkünften: 587 Euro für einen halben Raum
Wenige Tage vor Weihnachten teilte „fördern und wohnen“ den Bewohner_innen der öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünfte mit, dass die Wohngebühren ab 1. Januar 2018 von 141 Euro auf 587 Euro pro Person steigen. Auch die ermäßigte Gebühr für Geringverdiener_innen wurde deutlich angehoben, um fast 50 Prozent auf nun 210 Euro. Das ergibt sich aus der Gebührenordnung für öffentlich

