NDR-Staatsvertrag: Rundfunkrat muss gesellschaftliche Vielfalt abbilden
Am heutigen Mittwoch beschließt die Bürgerschaft die Neufassung des NDR-Staatsvertrages (Drs. 22/4034). Dabei haben es die den NDR tragenden Länder jedoch versäumt, die 2014 vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherung der Vielfalt hinreichend umzusetzen. So sind wichtige gesellschaftliche Gruppierungen im NDR-Rundfunkrat nach wie vor nicht repräsentiert. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert deshalb mit einem Zusatzantrag (Drs. 22/4905), einen Prozess in Gang zu setzen, der zu einer zügigen Reform des NDR-Rundfunkrates führt.

