Einzelunterbringung von Obdachlosen: Behörde weiß nichts über das Problem
Für viele Obdachlose ist die Unterbringung in Einzelzimmern der öffentlichen Unterkünfte von besonderer Bedeutung. Erst eine solche Einzelunterbringung ermöglicht ihnen Ruhe und Rückzug. Anspruch auf eine Einzelunterbringung haben allerdings nur Menschen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen können. Doch eine Anfrage der Linksfraktion enthüllt, dass der Senat weder Kenntnis über die Anzahl an Einzelzimmern in den Unterkünften hat, noch über den Bedarf an Einzelzimmern Bescheid weiß.

