Urteil gegen IS-Heimkehrerin: Genozid an Ezid:innen muss aufgearbeitet werden
Am heutigen Donnerstag, dem 22.Juli, wird vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht das zweite Urteil gegen die Hamburger IS-Rückkehrerin Omaima A. gesprochen. Omaima A. wird Beihilfe zur Versklavung von Ezid:innen in zwei Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren beantragt.

