Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse an Hamburgs Hochschulen sicherstellen
Anfang Juni 2019 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) die Fortführung des Hochschulpaktes 2020, der zukünftig unter dem Namen „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ weitergeführt wird, beschlossen. Mit der Fortführung ab 2021 beteiligt sich der Bund erstmals dauerhaft an der Grundfinanzierung der Hochschulen. Bis 2023 stehen dafür jährlich 1,9 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich knapp über 2 Milliarden Euro bereit, die durch die Länder um den jeweils gleichen Betrag ergänzt werden.

